Siehe meine letzte Änderung! - Wieso bist Du, um diese zeit, noch hier? - Urlaub?
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Moderatoren: Retak, Crocheteur
Ich denke, die (schwammige) Formulierung, ist beabsichtigt, um situationsorientiertes Augenmaß zu ermöglichen ...
Es "zofft" sich doch niemand!?
Ehm, einfach mal mein posting lesen.
Genau den Punkt hast Du offensichtlich nicht verstanden. Es gibt keine "Genehmigungsfähigkeit", weil niemand "Genehmigungen" ausstellt. Das Gesetz ist absichtlich so schwammig formuliert, damit man nach Gutdünken interpretieren kann. Das zeigt insbesondere (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor,", was nur ein Beispiel darstellt.worgan hat geschrieben: ↑21. Jun 2020 15:12Sondern man muss im Gegenteil VORHER nachweisen können, dass man das Objekt mit sich führen darf, damit es gar nicht erst zu einer Beanstandung kommt! Exakt dazu wird man sich vorher erkundigen, ob das Mitführen genehmigungsfähig ist, weil beispielsweise nach Absatz 3 Ausnahme des Verbots besteht.
Ein Feuerwehrmann darf benutzen, was gerade passend ist.Wundert mich sehr, da Feuerwehrleute im Dienst Profiwerkzeug dabei haben und nicht auf Allgemeinwerkzeug zurückgreifen sollten.
Genau das versuche ich die ganze Zeit, Dir zu vermitteln: der Gesetzestext ist ganz bewußt das Gegenteil von eindeutig, weil man damit vermeidet, unzählige Ausnahmen aufnehmen zu müssen. Wenn ein Feuerwehrmann - um mal bei diesem Beispiel zu bleiben - in seiner Freizeit zu einem Unfall kommt und einen Eingeklemmten mit dem RescueTool rettet, welches er "zufällig" dabei hat, dann interessiert das niemanden, da "berechtigtes Interesse". Wird er hingegen mit RescueTool betrunken in der Düsseldorfer Altstadt aufgegriffen, sieht die Sache ganz anders aus, alleine schon deshalb, weil man ihm dann vorwerfen wird, daß er die Situation (sprich seinen wahrscheinlichen Zustand) vorher hätte passend einschätzen müssen.Die weiter vorn genannte Gesetzeslage gibt das jedenfalls nicht her.
Wie wäre es denn mit einem einfachen "An" - "Aus" (Kipp)Schalter am Schlüssel?Marinopick hat geschrieben: ↑26. Jun 2020 18:44Vielversprechender ist da das System, dass man den Schlüssel "verstummen" lässt, sobald er X Meter
vom Auto weg ist. Dann wäre kein Signal zum Auslesen da.