https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Down ... 20810.html
"Schwachstellen in digitalen Türschlössern ermöglichen Unbefugten bei Ausnutzung Zugang zu Räumen, Eingangstüren oder sonstigen Objekten. Das BSI hat Kenntnisse über eine Schwachstelle in dem Produktset Funk-Türschlossantrieb HomeTec Pro CFA3000 und Wireless remote control CFF3000 (Funkfernbedienung für das Produkt CFA3000) erlangt. Da Verbraucherinnen und Verbraucher keine abschließende Bewertung der individuellen Gefahrenlage durchführen können, warnt das BSI vor dem Einsatz des Produkts."
Warnung nach §7 BSIG: Funk-Türschlossantrieb HomeTec Pro CFA3000 des Herstellers ABUS
Warnung nach §7 BSIG: Funk-Türschlossantrieb HomeTec Pro CFA3000 des Herstellers ABUS
Schon übel, wenn der Hersteller erst via Klage und Jahre später Verbraucher über die Schwachstelle aufklärt.
https://www.vzbv.de/urteile/urteil-abus ... nformieren
https://www.vzbv.de/urteile/urteil-abus ... nformieren
Re: Warnung nach §7 BSIG: Funk-Türschlossantrieb HomeTec Pro CFA3000 des Herstellers ABUS
Ja, es müsste eine gesetzliche Verpflichtung geben, so ähnlich wie bei Lebensmitteln.Cyber2025 hat geschrieben: 11. Nov 2025 18:39 Schon übel, wenn der Hersteller erst via Klage und Jahre später Verbraucher über die Schwachstelle aufklärt.


